Bootsübergabe - Theoretischer Teil (4)
Vom Vermieter wird die Kopie einer Seekarte zur Verfügung gestellt und diese verständlich erklärt.
Wie eben angesprochen haben unsere Boote ab 20 PS normalerweise einen Kartenplotter dabei, da die Technik ja aber auch mal ausfallen kann, gibt es auch bei diesen Booten die gedruckte Seekarte immer noch als Sicherheit dazu. Alle kleineren Varianten müssen nur mit Hilfe dieser Seekarte navigieren…
Oben auf der Seekarte stehen immer unsere beiden Telefonnummern, solltet ihr irgendwann technische Probleme haben, könnt ihr uns natürlich anrufen und wir versuchen dann schnellstmöglich zu helfen. Direkt unter den Telefonnummern sind Bjulebo und der Slingsviken eingezeichnet, so dass ihr nicht lange suchen müsst um euren Start- und Zielpunkt zu finden…

Die Strukturierung der Karte ist in der gedruckten und elektronischen Variante gleich, im Grunde ist sie in 3 unterschiedliche Tiefenbereiche aufgeteilt. Direkt nach der Uferlinie ist der Bereich mit Wassertiefen bis max. 3 Meter in der dunkelsten Farbe markiert, danach folgt in einer etwas helleren Farbe der Bereich mit Wassertiefen zwischen 3 und 6 Metern. Die am hellsten abgebildeten Flächen sind dann tiefer als 6 Meter. Diese drei unterschiedlichen Bereiche werden jeweils durch eine dünne durchgängige Linie voneinander abgegrenzt, innerhalb des tiefsten Bereichs gibt es noch eine solche Linie für 10 Meter Tiefe. Punktuell sind auf der Karte zusätzlich auch noch Tiefenangaben in Metern eingetragen, stehen diese Zahlen nicht genau nebeneinander (sondern in der Höhe leicht versetzt), wird damit ein Komma angezeigt.


Wann immer ihr im Flachwasserbereich unterwegs seid, müsst ihr damit rechnen auf gefährliche Steine unterhalb der Wasseroberfläche zu stoßen und daher auch entsprechend vorsichtig und am besten auf Sicht fahren. In der Seekarte sind die meisten Hindernisse zwar als Kreuz (Untiefe) oder Kreuz mit vier Punkten (Felsen der aus dem Wasser ragt) eingetragen, aber eben leider nicht alle! Und letztere können bei erhöhtem Wasserstand auch unterhalb der Wasseroberfläche liegen, oder wesentlich größere Bereiche als den sichtbaren Teil umfassen, von daher solltet ihr auch diese Stellen weiträumig meiden oder den Motor ausmachen und hochklappen. Schwarze Punkte sind Felsen die dauerhaft aus dem Wasser ragen, größere Inseln sind von einer dickeren Uferlinie umschlossen und in der Farbe des Festlandes markiert.
Wer etwas weiter fährt, könnte auch auf Vogel- oder Robbenschutzgebiete treffen, diese sind auf der Seekarte mit einer grünen Linie umschlossen. Das dazugehörige Datum bezeichnet den Zeitraum in dem man die Inseln nicht betreten darf und beim Vorbeifahren einen entsprechenden Abstand (meistens von 100 Metern) einhalten muss. Manchmal gibt es dort zusätzlich auch noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung, da einige Vogelarten schwimmende Nester haben oder sehr nahe am Ufer brüten. Die von vorbeifahrenden Booten verursachten Wellen stören die Vögel natürlich und beschädigen oder zerstören im schlimmsten Fall sogar die Nester und Gelege. Das gilt übrigens überall in den Schären, auch außerhalb dieser Schutzzonen brüten im Frühjahr und Sommer zahlreiche Vogelarten im Uferbereich. Also denkt bitte daran und nehmt in engeren Passagen besonders Rücksicht, auch wenn das nicht gesetzlich geregelt ist. Fahrt immer nur so schnell, dass die von euch verursachten Wellen andere Menschen, Tiere und Bootsstege nicht belasten.


Auf der von uns zur Verfügung gestellten Seekarte sind zusätzlich auch noch einige Stellen mit roten Kreisen markiert, dort ist es untersagt zu Angeln. Zum einen sind so mehrere Süßwassereinläufe mit den entsprechenden Schutzzonen markiert, zum anderen handelt es sich um „sensible“ Punkte, in denen das Jedermannsrecht schon zu oft überstrapaziert wurde… Denn vielen ist bei einem Bootsausflug oder dem Angeln in den Schären gar nicht wirklich bewusst, dass man sich zu großen Teilen auf privatem Grundbesitz bewegt. Zwar gestattet das eben erwähnte „Allemansrätten“ jedem sich frei in der Natur zu bewegen, es beinhaltet aber auch einige Regeln, an die man sich halten muss. Die Grundregel „Nicht stören, nichts zerstören…“ bringt es eigentlich auf den Punkt, erfordert aber eben auch ein gewisses Feingefühl von allen. Denn wann man tatsächlich „stört“, empfindet der deutsche Großstadtbewohner oft ganz anders als ein ländlich lebender Skandinavier. Wir empfehlen immer einen Mindestabstand von 200 Metern von privaten Bootstegen und Badeplätzen einzuhalten, haltet euch bitte daran, damit das Jedermannsrecht nicht irgendwann der Geschichte angehört.