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Villa Ronja
 
 

Das Kleingedruckte - Die Bedingungen des Mietvertrages:

  • Bei Anmietung des Ferienhauses Villa Ronja ist die Nordic Resort AB nicht Vertragspartner, sondern tritt nur als Vermittler auf.
  • Der Vertrag zwischen euch und dem Hauseigentümer kommt zustande, nachdem ihr die Email „Rechnung Villa Ronja“ erhalten habt, und die vereinbarte Anzahlung von 10% der Mietsumme innerhalb von 10 Tagen auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Der Restbetrag muss bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein. Sind zwischen Buchungstag und Anreisetag weniger als 8 Wochen, müsst ihr den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen überweisen.
  • Sollte der Restbetrag nicht bis 8 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein, kann das Ferienhaus anderweitig vermietet werden, die Anzahlung verfällt in diesem Fall. Sollte die kurzfristige Vermietung an Andere nicht möglich sein, müsst ihr den vollen Mietpreis bezahlen. Wir empfehlen euch, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  • Im Mietpreis sind alle Kosten für das Haus mit Ausnahme des elektrischen Stroms enthalten, dieser wird nach Stromzähler abgerechnet, eine KW/h kostet 2 schwedische Kronen (SEK). Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 1800 SEK bei Einzug zu verlangen.
  • Die Endreinigung des Ferienhauses könnt ihr selber übernehmen oder gegen eine Gebühr von 600 SEK vornehmen lassen.
  • Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen.
  • Haustiere sind erlaubt.
  • Wichtig! Das Haus ist ein Nichtraucherhaus.
  • Angeln ist hier im Schärengarten ohne besonderen Angelschein erlaubt, aber es gelten auch hier in Schweden Mindestmaße und Schonzeiten. Hier dürft Ihr soviel Fisch essen wie Ihr wollt oder fangen könnt, aber Kühltruhenangler und Fleischfischer sind bei uns, wie in ganz Schweden, unerwünscht. Aus diesem Grund ist das Mitbringen von eigenen Gefriertruhen ausdrücklich untersagt.

  • Wenn das gebuchte Ferienhaus, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat (Brand etc.) nicht zur Verfügung steht, und kein gleichwertiges Haus als Ersatz angeboten werden kann, erstattet der Vermieter den vollen Mietpreis innerhalb von zwei Wochen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

 
       
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