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  VILLA SOLVIKEN
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VILLA SOLVIKEN - DAS KLEINGEDRUCKTE
 

„Das Kleingedruckte“ und die Bedingungen des Mietvertrages für das Ferienhaus „Villa Solviken“ in Solstadström.

 
Bei Anmietung des Ferienhauses Villa Solviken ist die Nordic Resort AB nicht Vertragspartner, sondern tritt nur als Vermittler auf.
Der Vertrag zwischen euch und dem Hauseigentümer kommt zustande, nachdem ihr die Email „Buchungsbestätigung und Rechnung“ erhalten habt, und die vereinbarte Anzahlung von 10% der Mietsumme innerhalb von 10 Tagen auf dem angegebenen Konto eingegangen ist. Der Restbetrag muss bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein. Sind zwischen Buchungstag und Anreisetag weniger als 8 Wochen, müsst ihr den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen überweisen.
Sollte der Restbetrag nicht bis 8 Wochen vor Mietbeginn eingegangen sein, kann das Ferienhaus anderweitig vermietet werden, die Anzahlung verfällt in diesem Fall. Sollte die kurzfristige Vermietung an Andere nicht möglich sein, müsst ihr den vollen Mietpreis bezahlen. Wir empfehlen euch, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Im Mietpreis sind alle Kosten für das Haus, inklusive Nutzung eines Ruderanreises enthalten. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 1800 SEK/200 EUR bei Einzug zu verlangen.
Die Endreinigung des Ferienhauses könnt ihr selber übernehmen oder gegen eine Gebühr von 55 EUR (500 SEK) vornehmen lassen.
Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. Bei Vorbestellung kann die Bettwäsche zum Preis von 8,- EUR pro Bett beim Hauseigentümer gemietet werden.
Eine Waschmaschine steht im Haus des Eigentümers zur unentgeltlichen Mitbenutzung zur Verfügung.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Angeln ist hier im Schärengarten ohne besonderen Angelschein erlaubt, aber es gelten auch hier in Schweden Mindestmaße und Schonzeiten. Hier dürft Ihr soviel Fisch essen wie Ihr wollt oder fangen könnt, aber Kühltruhenangler und Fleischfischer sind bei uns, wie in ganz Schweden, unerwünscht. Aus diesem Grund ist das Mitbringen von eigenen Gefriertruhen ausdrücklich untersagt.
Wenn das gebuchte Ferienhaus, aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat (Brand etc.) nicht zur Verfügung steht, und kein gleichwertiges Haus als Ersatz angeboten werden kann, erstattet der Vermieter den vollen Mietpreis innerhalb von zwei Wochen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.